Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern stärken soll. Es wurde eingeführt, um die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umzusetzen und den bisher lückenhaften und unzureichenden Schutz von Hinweisgebern zu verbessern. Das Gesetz zielt darauf ab, Personen, die Verstöße von Unternehmen oder Organisationen aufdecken, vor Benachteiligungen zu schützen.
Zu den Zielen des HinSchG gehört es, den Schutz von Hinweisgebern und allen betroffenen Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen keine Nachteile entstehen. In der Vergangenheit hatten Hinweisgeber oft mit Repressalien zu kämpfen, was dazu führte, dass einige Personen mit Insiderwissen aus Angst vor negativen Konsequenzen keine Meldungen gemacht haben.
Unternehmen werden danach verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten und entsprechende Meldekanäle (Hinweisgebersystem) zu unterhalten.