Mittelbare Beteiligung und „nahestehende Person“: BGH erweitert den Anwendungsbereich

Im Insolvenzrecht ist der Begriff der "nahestehenden Person" von zentraler Bedeutung, insbesondere im Kontext von Insolvenzanfechtungen. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Februar 2024 erweitert nun den Anwendungsbereich dieses Begriffs auf bisher kaum beachtete Konstellationen: Auch ein mittelbar beteiligter Verein kann als „nahestehende Person“ gelten. Dies ist insbesondere für die Praxis der [...]