DSK-Beschluss zu Drittlandsübermittlungen: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrem Beschluss vom 31.01.2023 die Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten thematisiert. Der Beschluss zeigt die Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden und betrifft Drittlandsübermittlungen im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO. Unternehmen sollten sich mit den Anforderungen auseinandersetzen, um den gestiegenen [...]