Einstweilige Verfügung ohne Wohnadresse? Wenn die c/o-Anschrift ausreicht

Wer sich gegen die Verletzung seiner Privatsphäre zur Wehr setzt, steht vor einem juristischen Dilemma: Einerseits soll der Rechtsschutz effektiv und schnell erfolgen – insbesondere im Wege der einstweiligen Verfügung. Andererseits verlangt die Zivilprozessordnung grundsätzlich die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift. Doch was geschieht, wenn genau diese Angabe den Schutz der Privatsphäre weiter gefährden würde? [...]