Insolvenz und Restrukturierung

Kompetenz

Eigenverwaltung

Die Insolvenzverwalter von SLK Schenk Lechleitner Krösch übernehmen in angeordneten Eigenverwaltungen auch die Aufgabe des (vorläufigen) Sachwalters. Die Eigenverwaltung hat sich in Verfahren bewährt, in denen die Kenntnisse und Erfahrungen der Geschäftsführung bestmöglich genutzt werden sollen und eine zeit- und kostenintensive Einarbeitungszeit eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters lediglich die zweitbeste Option darstellt.

Sie wurde in der Vergangenheit allerdings recht restriktiv eingesetzt. Die nunmehr erfolgten gesetzlichen Änderungen durch das ESUG erleichtern die Anordnung eines Eigenverwaltungsverfahrens. Danach ist es unter anderem auch möglich bereits im Eröffnungsverfahren einen vorläufigen Sachwalter einzusetzen oder eine Sanierung in dem neuen Schutzschirmverfahren vorzubereiten.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, unterstützen wir die Geschäftsleitung bei dieser Sanierungslösung von Anfang an.

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