Insolvenz und Restrukturierung
Kompetenz
Insolvenzverwaltung
SLK Schenk Lechleitner Krösch ist auf die Bearbeitung von Insolvenzverfahren spezialisiert. In der Kanzlei sind mehrere Rechtsanwälte tätig, die bereits langjährig von verschiedenen Amtsgerichten, insbesondere im Raum Sachsen und Oberfranken, zum Insolvenzverwalter bestellt werden und über umfassende Berufserfahrung in der Abwicklung von Insolvenzverfahren verfügen.
Dabei ist die Liquidation des Unternehmens nie unser Hauptanliegen. Dort, wo es wirtschaftlich vertretbar ist, streben wir die Fortführung und den Erhalt des Unternehmens, insbesondere durch Insolvenzplan oder übertragende Sanierung an. Nach unserer Erfahrung können hierdurch für die Gläubiger wesentlich bessere Ergebnisse erzielt und Arbeitsplätze erhalten werden.
Zum Beleg und zur Nachkontrolle unserer guten Abwicklungsergebnisse werden diese sorgfältig dokumentiert, wobei sich die Verwalter an den Kriterien des BAKinso – Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V orientieren. Die bisherigen Resultate unserer Tätigkeit zeigen eindeutig, dass auch in kleineren Insolvenzverfahren regelmäßig Quoten für die Insolvenzgläubiger bis in den zweistelligen Bereich zu erzielen sind. Bei größeren und großen Insolvenzverfahren sind zweistellige Quoten aufgrund sorgfältiger Arbeitsweise der Regelfall geworden.
Wir legen größten Wert auf eine transparente und masseschonende Verfahrensführung, die diese Quoten erst ermöglicht. Hierzu gehört insbesondere auch die eigene Erstellung von Schlussrechnungen und Schlussberichten, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden. Darüber hinaus bleibt die gesamte Verfahrensführung über Jahre hinweg logisch nachvollziehbar.
Aufgrund unserer konsequent interdisziplinären Arbeitsweise zwischen unseren Rechtsanwälten, Steuerberatern und Betriebswirten können wir im Rahmen der Insolvenzverwaltung insbesondere auch die Erstellung und Überwachung von Planrechnungen bei Betriebsfortführungen, die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, die Erstellung von Insolvenzplänen und die Insolvenzanfechtung und Durchsetzung insolvenzspezifischer Haftungsansprüche aus einer Hand anbieten.
Alle wesentlichen Entscheidungen im Verfahren werden durch die von den Amtsgerichten eingesetzten Insolvenzverwalter selbst getroffen. In allen durch externe Sachverständige geprüften Schlussrechnungen wurde bislang eine redliche und ordnungsgemäße Verfahrensführung festgestellt.
Informationen für Gläubiger
Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Diesen Bekanntmachungen entnehmen Sie bitte die relevanten Fristen und Termine des jeweiligen Verfahrens.
Unser Gläubigerinformationssystem finden Sie hier.
Informationen und Formulare für Gläubiger und Arbeitnehmer eines Insolvenzverfahrens finden Sie hier.