Steuerberatung
Kompetenz
Steuerberatung für Insolvenzverwalter
Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Insolvenzverwalter kennen wir die Risiken, die mit dem Insolvenzverfahren und dem Steuerstrafrecht einhergehen. Insbesondere Insolvenzverwalter sehen sich während des Verfahrens mit zahlreichen steuerstrafrechtlichen Herausforderungen konfrontiert, die nicht zu unterschätzen sind.
Jede unzutreffende oder verspätete Steuererklärung, Anmeldung oder Voranmeldung erfüllt den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung. Mangelnde Unterlagen, fehlende Mitwirkung des Schuldners oder Zurückbehaltung des Steuerberaters entbinden nicht von der fristgerechten Abgabe der Steuererklärungen, Anmeldungen oder Voranmeldungen. Wird ein Fehler erkannt, muss unverzüglich eine Berichtigungserklärung abgegeben werden, da eine verspätete Berichtigung als Steuerhinterziehung gewertet werden kann.
Insolvenzverwalter sind auch für Fehler Dritter wie Mitarbeiter oder Steuerberater verantwortlich und müssen daher unbedingt auf eine korrekte Abgabe der Steuererklärungen achten. Auch Fehler des Schuldners vor und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können erhebliche steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine verspätete Abgabe einer Steuererklärung wird fast immer als vorsätzlich gewertet, was wiederum besondere Sanktionsfolgen für Insolvenzverwalter hat. Diese umfassen neben Strafen und Haftung nach § 71 AO auch berufsrechtliche Konsequenzen und eine mögliche Delistung bei den Insolvenzgerichten.
Um Insolvenzverwalter bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, bieten wir eine spezialisierte Beratung im Umgang mit den steuerstrafrechtlichen Risiken im Rahmen des Insolvenzverfahrens an. Unsere Expertise im Bereich des Steuerstrafrechts und des Insolvenzrechts ermöglicht es uns, Insolvenzverwalter umfassend und effektiv zu beraten, um ihre Haftungsrisiken zu minimieren und ihnen zu helfen, die Anforderungen des Steuerstrafrechts erfolgreich zu meistern.