Steuerberatung
Kompetenz
Umwandlungssteuerrecht
Wir sind im Bereich der Steuerberatung auch auf das Umwandlungssteuerrecht spezialisiert. Ziel der Beratung ist stets die möglichst steuerneutrale Umwandlung bzw. Übertragung von Vermögenswerten.
Wir beraten hierbei umfassend unter Einbeziehung aller rechtlich, steuerlich sowie handels- und steuerbilanziell relevanten Fragestellungen, sei es im Rahmen eines Rechtsformwechsels oder bei einer Umstrukturierung innerhalb einer Unternehmensgruppe.
Unsere steuerlichen Berater verfügen über Mehrfachqualifikationen, insbesondere sind sie Steuerberater und Rechtsanwälte und bieten daher maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.