Steuerberatung

Kompetenz

Umwandlungssteuerrecht

Wir sind im Bereich der Steuerberatung auch auf das Umwandlungssteuerrecht spezialisiert. Ziel der Beratung ist stets die möglichst steuerneutrale Umwandlung bzw. Übertragung von Vermögenswerten.

Wir beraten hierbei umfassend unter Einbeziehung aller rechtlich, steuerlich sowie handels- und steuerbilanziell relevanten Fragestellungen, sei es im Rahmen eines Rechtsformwechsels oder bei einer Umstrukturierung innerhalb einer Unternehmensgruppe.

Unsere steuerlichen Berater verfügen über Mehrfachqualifikationen, insbesondere sind sie Steuerberater und Rechtsanwälte und bieten daher maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Steuerliche Beratung und Gestaltung von Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel und Umstrukturierung

  • Erstellung der erforderlichen Bilanzen und Zwischenbilanzen

  • Erstellung und Prüfung der notwendigen Verträge und Beschlüsse

  • Betreuung der weiteren Gestaltungen nach Umwandlung

  • Begleitung von Betriebsprüfungen im Zusammenhang mit Umwandlungen

Ansprechpartner