Wirtschaftsrecht

Kompetenz

Compliance

Während in der Fachliteratur noch gestritten wird, ob es eine Pflicht zur Errichtung einer umfassenden Compliance-Organisation gibt, haben viele Unternehmen den Vorteil der Errichtung eines passgenauen Compliance-Systems erkannt. Denn in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens, auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gibt es einen regelrechten Compliance-Druck – sei es aufgrund von geltenden Branchenstandards, auf Kundenanforderung oder aufgrund von gesetzgeberischen Vorgaben.

So gibt es seit einigen Jahren den Trend, dass sowohl Justiz als auch Gesetzgeber die Compliance-Bemühungen eines Unternehmens belohnen, indem diese rechtlich entsprechend gewürdigt werden. Die Installation eines effizienten Compliance-Systems wird im Falle einer Normverletzung bei der Bemessung der Höhe einer Geldbuße nach § 10 Abs. 1 OWiG berücksichtigt. Und bei fehlerhaften Meldungen an das Finanzamt ist das Bestehen eines internen Kontrollsystems ein Indiz für das Fehlen von Vorsatz und Leichtfertigkeit, was den Geschäftsführer ggf. vor strafrechtlicher Verfolgung bewahren kann. Im Datenschutz können Sie nur über ein Datenschutzmanagement die umfangreichen Anforderungen der DSGVO im Bereich der Informations-, Dokumentations- und Prüfungspflichten erfüllen. Zudem stehen das Verbandssanktionengesetz und die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie vor der Tür.

Wir beraten Unternehmen aller Größenordnungen bei der Implementierung eines angemessenen Compliance-Managements. Ausgehend von einer individuellen Risikoanalyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die passenden Maßnahmen, um möglichst alle in Betracht kommenden Haftungsrisiken zu reduzieren.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Aufbau und Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS)

  • Durchführung von unternehmensweiten Risikoanalysen

  • Erstellung eines Code of Conduct, von Compliance-Richtlinien und Verfahrensanweisungen

  • Entwicklung und Implementierung von Compliance-Maßnahmen (Mitarbeiterschulungen, Awareness-Maßnahmen, etc.)

  • Gestaltung und effektive Implementierung von Hinweisgebersystemen nach Whistleblower-Richtlinie

  • Beratung und Unterstützung in ausgewählten Bereichen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Compliance, Datenschutz- und IT-Compliance, Tax-Compliance und Accounting-Compliance, Geldwäsche-Compliance, Insolvenz-Compliance, Corporate-Compliance, Compliance und Berufsrecht von Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • Tätigkeit als anwaltliche Ombudsperson und Compliance Officer

  • Implementierung von Schutzkonzepten nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

  • Begleitung und Durchführung von internen Untersuchungen

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